Mehr digitale Teilhabe für alle: digitales.hamm.de wird barrierearmer

© Rawpixel.com – stock.adobe.com

Mehr digitale Teilhabe für alle: digitales.hamm.de wird barrierearmer

Am 28. Juni 2025 tritt das neue in Kraft. In diesem Zusammenhang wird auch digitaleshamm.de überarbeitet – mit dem Ziel, die Seite für noch mehr Menschen zugänglich und nutzbar zu machen. In den kommenden Wochen finden dafür gezielte Anpassungen statt, damit sich möglichst viele Besucherinnen und Besucher gut zurechtfinden – unabhängig von individuellen Einschränkungen.

Warum das wichtig ist

Digitale Angebote gehören längst zum Alltag – egal ob man sich über Veranstaltungen informiert, einen Antrag stellt oder einfach nur die neuesten Nachrichten aus der Stadtverwaltung lesen möchte. Damit das auch für Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder anderen Barrieren möglich ist, müssen Websites bestimmte Anforderungen erfüllen.

Was sich ändert

Im Hintergrund wird die Seite digitaleshamm.de genau unter die Lupe genommen: Wie gut lassen sich Texte lesen? Stimmen die Farbkontraste? Können alle Inhalte auch per Tastatur oder Screenreader bedient werden? Und wie verständlich sind Formulare oder Grafiken?

Anschließend werden verschiedene Aspekte verbessert:

  • Farben und Kontraste werden angepasst, damit Inhalte besser erkennbar sind.
  • Die Navigation wird einfacher gemacht – auch ohne Maus.
  • Bilder und Grafiken bekommen aussagekräftige Beschreibungen.
  • Formulare werden verständlicher und leichter auszufüllen.

Zusätzlich entsteht eine neue Unterseite, auf der erklärt wird, wie barrierefrei die Seite ist – und auf der man direkt Feedback geben kann, wenn etwas nicht gut funktioniert. So können Probleme schnell erkannt und behoben werden.

Wir gehen einen Schritt in Richtung digitale Gerechtigkeit

Alle Menschen sollen sich online genauso gut zurechtfinden wie im echten Leben – ohne Hürden, ohne Ausschluss.

Ab 28. Juni 2025 wird digitaleshamm.de noch ein Stück zugänglicher – damit alle dabei sein können.


UMGESETZTE MASSNAHMEN ZUR BARRIEREFREIHEIT AUF EINEN BLICK:

Im Rahmen des BFSG-Gesetzes wurden folgende Maßnahmen auf der Website umgesetzt

TASTATURBEDIENBARKEIT
• Steuerbarkeit über Tastatur: Sämtliche Inhalte und Navigationselemente sind vollständig per Tastatur
erreichbar. (Tooltips, Flip Boxen, etc. pp.)
• Fokus-Visualisierung: Aktive Elemente erhalten eine deutlich sichtbare Outline, um den Fokus anzuzeigen.
• Skip-Links eingefügt: Ermöglichen das direkte Überspringen von langen Slidern oder Carousels.

OPTIMIERUNG VON KONTRASTEN
• Erfüllt den WCAG 2.1 AA-Standard: Sowohl für kleine als auch große Schrift größen.
• Farbanpassungen für bessere Lesbarkeit:
• Das bisher verwendete pink auf dunkelblau wurde gegen hellblau ausgetauscht
• Der Header erscheint nun in einem gut sichtbaren dunkelblau.
• Im Slider wurde ein dunkelblauer Hintergrund für die Kategorien integriert.

KONTAKTFORMULAR BARRIEREFREI GESTALTET
• Beschrift ungen (Labels) ergänzt: Jedes Formularfeld ist nun eindeutig beschrift et – das erleichtert
Screenreader-Nutzern die Orientierung und die Nutzung.
• Aktive Felder: Auch hier wurde eine kontraststarke Outline als visueller Anker genutzt

ARIA-LABELS FÜR SCREENREADER
• Für interaktive Elemente wie Links oder Schaltfl ächen wurden (falls nötig) ARIA-Labels eingefügt, die eine
kontextbezogene Beschreibung des Ziels enthalten (z. B. „Zur Produktübersicht wechseln“).

ALTERNATIVE BILDBESCHREIBUNGEN (ALT-TEXTE)
• Alle nicht-dekorativen Bilder wurden mit passenden ALT-Texten versehen, damit Screenreader die Inhalte
korrekt ausgeben können.
• Reine Designelemente wurden bewusst nicht ausgezeichnet, um eine unnötige Informationsfl ut für Nutzer mit
Screenreader zu vermeiden.

SEMANTISCH KORREKTE HTML-STRUKTUR
• Die semantische Struktur des HTML wurde überarbeitet und an die Anforderungen der Barrierefreiheit
angepasst.
• Überschrift enhierarchie optimiert: Eine logische Reihenfolge von <h1> bis <h6> wird eingehalten (z. B. folgt eine
<h2> nicht mehr auf eine <h4> nur aus optischen Gründen).

BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
• Eine vollständige Barrierefreiheitserklärung wurde erstellt und auf der Website veröff entlicht.
• Die Erklärung enthält eine Meldemöglichkeit für Barrieren, damit Nutzer auf Einschränkungen hinweisen
können. Es öffnet sich das E-Mail-Programm des Users mit einem bereits vorgefertigten Text

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

Wir werden uns in kürze bei Ihnen melden.