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PROJEKTSTAND: In Umsetzung
PROJEKTZEITRAUM: seit 2021
PROJEKTBESCHREIBUNG:
Die OZG-Umsetzung in Hamm befasst sich mit der Digitalisierung zentral vorgegebener Antragsleistungen mit dem Ziel, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Anträge digital an die Verwaltung stellen können. Die relevanten Leistungen wurden dabei zentral über den IT-Planungsrat vorgegeben. Das Kernprojekt zur Digitalisierung der entsprechenden Leistungen wurde Ende 2024 abgeschlossen. Bis dahin wurde in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern die Vorgehensweise zur Digitalisierung der jeweiligen Leistungen abgestimmt. Sofern angeboten, wurden vorrangig zentrale digitale Bundes- und Landeslösungen (sog. EfA-Leistungen („Einer-für-Alle“-Leistungen)) nachgenutzt. Falls solche Lösungen nicht zentral angeboten wurden, wurden entweder stadtintern entsprechende Antragsformulare erstellt oder auf vorhandene FormSolutions-Formulare zurückgegriffen. In Einzelfällen kam auch die Anbindung von Fachverfahrensmodulen zum Einsatz. Vor diesem Hintergrund sind etwa 70 % der OZG-Leistungen umgesetzt. Bei den verbliebenen noch nicht umgesetzten OZG-Leistungen handelt es sich überwiegend um solche, bei denen die Bereitstellung zentraler Bundes- oder Landeslösungen abgewartet werden muss. Sobald diese zur Verfügung stehen, wird die Nachnutzung in Hamm umgesetzt.
PROJEKTBETEILIGTE:
Stadt Hamm, Land und Bund
MEILENSTEINE:
- Überblick OZG
- Umsetzungsstrategie erarbeiten
- Umsetzungsstrategie ämterspezifisch abstimmen
- OZG-Umsetzung durchführen
AKTUELLE ERGEBNISSE:
Bislang wurden in der Stadt Hamm folgende o.g. EfA-Leistungen angebunden:
- Ehrenamtskarte,
- Wohnsitzanmeldung,
- Untersuchungsberechtigungsschein,
- Wirtschaftsserviceportal,
- Wohngeld,
- Unterhaltsvorschuss,
- Aufenthaltstitel,
- Elterngeld,
- Bauportal,
- Denkmal
In Anbindung befindet sich die EfA-Leistung „Einbürgerung“.
ZIELE FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG:
Für weitere Informationen zu den zutreffenden Nachhaltigkeitszielen, klicken Sie auf die entsprechende Kachel.
Vorteile & Herausforderungen
Vorteile
- Durch die Digitalisierung von Antragsleistungen werden Prozesse für Bürgerschaft und Unternehmen vereinfacht und effizienter gestaltet. Zudem erhöht sich die Möglichkeit der maschinellen Weiterverarbeitung von Daten, was zu einem zusätzlichen Potential für die automatisierte Prozessbearbeitung führt.
HErausforderungen
- Die bislang von Bundesländern und Bund bereitgestellten EfA-Leistungen führen häufig dazu, dass Schnittstellen an den eingesetzten Fachverfahren implementiert werden müssen, da die Lösungen nicht einheitlich programmiert sind und damit nicht unmittelbar kompatibel mit der kommunalen IT-Infrastruktur sind.